Finanzierung
Finanzierung
Zahnbehandlungen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund arbeiten wir mit einer Abrechnungsfirma zusammen (Health AG), die Ihnen maßgeschneiderte Finanzierungen anbieten kann. Höhe und Laufzeit der Raten sind somit selbst bestimmbar. Die Mindestrate beträgt 50 €. Zudem bieten wir Ihnen an, Ihre Rechnung in maximal 6 Monatsraten zu begleichen, ohne das zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Festzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung
Seit Januar 2005 gilt für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland das Festzuschusssystem.
Festzuschuss?
Jedem Befund wird ein fester Geldbetrag zugeordnet, den der Patient von der gesetzlichen Krankenkasse erhält. Es spielt dabei keine Rolle, wie ein fehlender Zahn ersetzt wird, zum Beispiel einer Brücke oder einem Implantat. Der Festzuschuss entspricht in etwa der Hälfte der Kosten für eine Regelversorgung.
Regelversorgung?
Hierbei handelt es sich kurz gesagt um die einfachste Versorgung. Diese hat laut Gesetz wirtschaftlich zweckmäßig und ausreichend zu sein. Ästhetik und Tragekomfort stehen dabei eher im Hintergrund.
Höherwertiger Zahnersatz
Entscheidet sich der Patient für eine höherwertige Versorgung, bleibt der Festzuschuss der Krankenkasse gleich. Dieser deckt dann noch 20-30% der Gesamtkosten. Anfallende Mehrkosten hat der Patient selbst zu tragen. Berechnet werden diese Kosten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).